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   VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22   

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VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22 (https://dejure.org/2024,3771)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2024 - 2 K 3044/22 (https://dejure.org/2024,3771)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2024 - 2 K 3044/22 (https://dejure.org/2024,3771)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG
    Corona-Krise; Gewährung einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe - Novemberhilfe - für eine Eventagentur

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023 - 14 S 2699/22

    Corona-Krise; Förderung bestimmter Unternehmen mittels der sog. November- und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    Die Voraussetzungen für eine Bewilligung sind in Vollzugshinweisen festgelegt, die der Verwaltungsvereinbarung als Anlage beigefügt wurden; sie werden durch die sogenannten FAQs (Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen) ergänzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.07.2023 - 14 S 2699/22 -, juris Rn. 62).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat zum rechtlichen Maßstab und zur gerichtlichen Kontrolle Folgendes ausgeführt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.07.2023 - 14 S 2699/22 -, juris Rn. 63 f.; vgl. auch VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2023 - 3 K 4298/22 -, juris Rn. 34), worauf das Gericht nach eigener Würdigung umfänglich Bezug nimmt:.

    Anhaltspunkte für eine gegenteilige Förderpraxis bestehen nicht; die Klägerin hat diese lediglich unsubstantiiert bestritten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.07.2023 - 14 S 2699/22 -, juris Rn. 65; VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2023 - 3 K 4298/22 -, juris Rn. 48).

    Diese Maßstäbe gelten auch bei der Differenzierung zwischen Gruppen, die nach der Förderpraxis staatliche Zuwendungen wie die Novemberhilfe erhalten sollen, und anderen, denen diese nicht gewährt werden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.07.2023 - 14 S 2699/22 -, juris Rn. 69).

  • VG Stuttgart, 26.07.2023 - 3 K 4298/22

    Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung in Form einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zum rechtlichen Maßstab und zur gerichtlichen Kontrolle Folgendes ausgeführt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.07.2023 - 14 S 2699/22 -, juris Rn. 63 f.; vgl. auch VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2023 - 3 K 4298/22 -, juris Rn. 34), worauf das Gericht nach eigener Würdigung umfänglich Bezug nimmt:.

    Anhaltspunkte für eine gegenteilige Förderpraxis bestehen nicht; die Klägerin hat diese lediglich unsubstantiiert bestritten (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.07.2023 - 14 S 2699/22 -, juris Rn. 65; VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2023 - 3 K 4298/22 -, juris Rn. 48).

    Insofern nimmt die wohl überwiegende Rechtsprechung an, dass die Zuwendungsvoraussetzungen nach der hier maßgeblichen Verwaltungspraxis allein aufgrund der bis zur letzten behördlichen Entscheidung eingegangenen Unterlagen zu bewerten und die Vorlage neuer Unterlagen oder neuer Tatsachenvortrag im Klageverfahren danach nicht zu berücksichtigen sei (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.02.2023 - 22 ZB 22.2554 -, juris Rn. 14; VG Karlsruhe, Urt. v. 16.03.2023 - 1 K 3041/22 -, juris Rn. 30 ff.; Urt. v. 20.11.2023 - 12 K 3455/22 -, n.v.; VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2023 - 3 K 4298/22 -, juris Rn. 38, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11

    Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2012 - 1 BvL 18/11 -, BVerfGE 133, 1 - juris Rn. 44).

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Adressaten oder Betroffenen einer staatlichen Regelung im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2012 - 1 BvL 18/11 -, BVerfGE 133, 1 - juris Rn. 44; Beschl. v. 19.12.2012 - 1 BvL 18/11 -, BVerfGE 133, 1 - juris Rn. 44).

  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 22 ZB 22.2554

    Klage auf Corona-Überbrückungshilfe III

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    Insofern nimmt die wohl überwiegende Rechtsprechung an, dass die Zuwendungsvoraussetzungen nach der hier maßgeblichen Verwaltungspraxis allein aufgrund der bis zur letzten behördlichen Entscheidung eingegangenen Unterlagen zu bewerten und die Vorlage neuer Unterlagen oder neuer Tatsachenvortrag im Klageverfahren danach nicht zu berücksichtigen sei (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.02.2023 - 22 ZB 22.2554 -, juris Rn. 14; VG Karlsruhe, Urt. v. 16.03.2023 - 1 K 3041/22 -, juris Rn. 30 ff.; Urt. v. 20.11.2023 - 12 K 3455/22 -, n.v.; VG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2023 - 3 K 4298/22 -, juris Rn. 38, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    Dabei darf er grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon aus dem Grund gegen das Gleichheitsgebot zu verstoßen, weil damit unvermeidlich Härten verbunden sind (vgl. allgemein BVerfG, Beschl. v. 29.01.2019 - 2 BvC 62/14 - BVerfGE 151, 1 - juris, Rn. 47).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    Die einschlägigen Richtlinien dürfen dabei vom Verwaltungsgericht nicht wie Gesetze oder Verordnungen gerichtlich ausgelegt werden, sondern dienen nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211, juris Rn. 24; BayVGH, Urteil vom 11.10.2019 - 22 B 19.840 - BayVBl 2020, 346, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    Verwaltungsvorschriften begründen über die ihnen zunächst ausschließlich innewohnende interne Bindung hinaus grundsätzlich nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und durch das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2003 - 3 C 25.02 - NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 17; Urteil vom 08.04.1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220, juris Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    "63 Diese Rechtsgrundlagen begründen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften allerdings nicht wie Gesetze und Rechtsverordnungen allein durch ihre Wirksamkeit subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1996 - BVerwG 11 C 5.95 -, NJW 1996, 1766, 1767, juris Rn. 21 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    Verwaltungsvorschriften begründen über die ihnen zunächst ausschließlich innewohnende interne Bindung hinaus grundsätzlich nur durch den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und durch das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2003 - 3 C 25.02 - NVwZ 2003, 1384, juris Rn. 17; Urteil vom 08.04.1997 - 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220, juris Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 58/16

    Ausschluss von Zuwendungsbewerbern von einer Zuwendung nach der "Förderrichtlinie

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2024 - 2 K 3044/22
    Sind die Fördervoraussetzungen zulässigerweise in Förderrichtlinien geregelt, so müssen diese von der zuständigen Bewilligungsbehörde gleichmäßig, ohne Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften und gemäß dem Förderzweck angewendet werden, wie dieser in den selbst gegebenen Richtlinien zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 08.11.2021 - 6 ZB 21.1889 - juris Rn. 6; vgl. zum Ganzen auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.10.2017 - 9 S 2244/15 - VBlBW 2018, 159, juris Rn. 129; NdsOVG, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 58/16 - NdsVBl 2017, 174, juris Rn. 29, jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 6 ZB 21.1889

    Subventionsrecht, Corona-Pflegebonus, Dialysezentrum, Zuwendungsvoraussetzungen,

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

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